BEDINGUNGEN für die Verleihung der RANGSTUFEN
Wenn Ihr Verband eine anerkannte Gilde oder Bürgerwache ist, können auf Ihren Wunsch verdienstvolle Mitglieder Ihres Verbandes in "Ordo Nobilis Papegayi" aufgenommen werden.
Verdienstmedaillen
Bronzene Verdienstmedaille
Man ist berechtigt, die Bronzene Verdienstmedaille zu tragen
entweder nach 25 Jahren Mitgliedschaft in einer historischen Schützenbruderschaft oder Schützengilde bzw. einer Bürger- oder Schützengarde oder einem ähnlichen Verein,
oder nach 15 Jahren Mitgliedschaft im Vorstand einer historischen Schützenbruderschaft oder Schützengilde bzw. einer Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,
oder nach 5 Jahren als Vorstandsmitglied einer Dachorganisation (Föderation, Bund, Kreis) von historischen Schützenbruderschaften, Schützengilden bzw. Bürger- oder Schützengarden oder ähnlichen Vereinen,
König(in) einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins, für Verdienste gegenüber seiner Schützenbruderschaft, Schützengilde, Bürger- oder Schützengarde oder einem ähnlichen Verein. (siehe “Verwaltung der Bewegungen“ Art. 32 und 33)
Silbere Verdienstmedaille
Man ist berechtigt, die Silberne Verdienstmedaille zu tragen
entweder nach 35 Jahren Mitgliedschaft in einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder einem ähnlichen Verein,
oder nach 25 Jahren Ehrenmitgliedschaft in einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder einem ähnlichen Verein,
oder nach 20 Jahren als Vorstandsmitglied einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,
oder nach 15 Jahren als Ehrenvorstandsmitglied einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,
oder nach 10 Jahren als Vorstandsmitglied einer Dachorganisation (Föderation, Bund, Kreis) von historischen Schützenbruderschaften, Schützengilden bzw. Bürger- oder Schützengarden oder ähnlichen Vereinen,
Kaiser(in) einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,.
für aussergewöhnliche Verdienste gegenüber dem historischen Schützenwesen oder dem Orden. (siehe “Verwaltung der Bewegungen“ Art. 32 und 33)
Goldene Verdienstmedaille
Man ist berechtigt, die Goldene Verdienstmedaille zu tragen
entweder nach 40 Jahren Mitgliedschaft in einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder einem ähnlichen Verein,,
oder nach 35 Jahren Ehrenmitgliedschaft in einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder einem ähnlichen Verein,
oder nach 30 Jahren als Vorstandsmitglied einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,
oder nach 25 Jahren als Ehrenvorstandsmitglied einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde oder eines ähnlichen Vereins,
oder nach 15 Jahren als Vorstandsmitglied einer Dachorganisation (Föderation, Bund, Kreis) von historischen Schützenbruderschaften, Schützengilden bzw.Bürger- oder Schützengarden,
für aussergewöhnliche Verdienste gegenüber dem historischen Schützenwesen oder den Orden. (siehe “Verwaltung der Bewegungen“ Art. 32 und 33)
Offizier
18 – Er der sich König schiesst einer Europäischen Kuppelorganisation historischer Schützen – bruderschaften, Schützengilden bzw. Bürger- oder Schützengarden oder ähnlicher Vereine
19 – UND nach 40 Jahre Mitgliedschaft einer Schützengilde oder Schützenverein
20 – UND nach 40 Jahre Ehremidglied einer Schützengilde oder Schützenverein
21 – UND nach 30 Jahre Mitglied des Vorstandes einer Schützengilde oder Schützenverein
22 – UND nach 30 Jahre wie Ehrenpräsident, Präsident oder Hauptmann einer Schützengilde oder Schützenverein
23 – UND nach 25 Jahre Mitglied des Vorstandes eine Kreisverein, Federation oder ähnliche Organisation
24 - für aussergewöhnliche Verdienste gegenüber dem historischen Schützenwesen oder dem Orden. Die Kandidaten der der Offiziersmedaille sollen mindestens 45 Jahre alt sein.
Um in Betracht zu kommen für die Offiziersmedaille soll der Kandidat ab dem Jahr, in dem er/sie die goldene Verdienstmedaille bekommen hat, jährlich seinen Beitrag bezahlt haben (oder es nachträglich tun wollen).
Im voraus soll sein Dossier besprochen werden zwischen seiner Schützenbruderschaft / Schützengilde und dem Referendar seiner Region, und wird eventuell nachher für gut befunden in der Sitzung der Kanzlei.
Komtur (Kommandeur)
Man kann in Betracht kommen als Träger des Kommandeurkreuzes
als Beförderung nach minimal fünf (5) Jahren Tragens der Offiziersmedaille,
wegen aussergewöhnlicherVerdienste um das historische Schützenwesen oder dem Orden.(siehe “Verwaltung der Bewegungen“ Art. 32 und 33)
Um in Betracht zu kommen für das Kommandeurskreuz soll der Kandidat ab dem Jahr, in dem er / sie die Offiziersmedaille bekommen hat, jährlich den Beitrag bezahlt haben oder es nachträglich tun.
Vorab soll sein Dossier besprochen werden zwischen seiner Schützenbruderschaft / Schützengilde und dem Referendar seiner Region. Für die Verleihung ist erforderlich, das es nachher für gut befunden wird in der Sitzung der Kanzlei.
Grossoffizier
- Man kann in Betracht kommen für den Rang eines Grossoffiziers
- als Beförderung nach minimal fünf (5) Jahren Tragens des Kommandeurskreuzes,
Er / sie das Kommandeurskreuz bekommen hat, jährlich den Beitrag bezahlt haben oder es nachträglich tun.
Vorab soll sein Dossier besprochen werden zwischen seiner Schützenbruderschaft / Schützengilde und dem Referendar seiner Region. Für die Verleihung ist erforderlich, das es nachher für gut befunden wird in der Sitzung der Kanzlei.
Grosskreuz
Man kann in Betracht kommen für den Rang eines Trägers des Grosskreuzes
- auf Vorschlag des Grossmeisters wegen sehr aussergewöhnlicher Verdienste als Grossoffizier.
Zusätze auf dem Band der Medaille
PALME
Wird als zwischenzeitliche Beförderung zuerkannt
- Bronzene Palme als Beförderung zwischen Bronze und Silber
- Silberne Palme als Beförderung zwischen Silber und Gold
- Goldene Palme als Beförderung zwischen Gold und Offizier
Papagei
Wird verliehen in Erinnerung an die Königs- oder Kaiserwürde, nach folgenden Regeln:
Titel | Medaille | Zusatz |
---|---|---|
König(in) | Bronze | Bronzer Papagei |
2 Mal König(in) (ohne Unterbrechung) | Bronze | Silbener Papagei |
2 Mal König(in) (mit Unterbrechung) |
Bronze | Bronzener Papagei Je Königswürde |
Kaiser(in) | Silber | Goldener Papagei |
VERWALTUNG der BEWEGUNGEN
Art. 31 Gesuch um Aufnahme in den Orden
Das Gesuch um Aufnahme oder Beförderung in den Orden soll auf einem besonders vorgedruckten Formular vorgenommen werden, das beim Schriftführer der Kanzlei erhältlich ist.
Der Antrag kann ausgehen
- vom Vorstand einer historischen Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde.
- vom Vorstand eines Verbandes historischer Schützenbruderschaften, Schützengilden bzw. Bürger-oder Schützengarden.
- von einem Mitglied der Kanzlei.
- von jedem Ranginhaber ab Offiziersrang.
Diese Formulare sollen spätestens am 15. August des laufendes Jahres im Besitz der Kanzlei des Ordens sein.
Alle Anträge werden in gleicher Weise behandelt und gehen denselben Verwaltungsweg.
Art. 32 Rangeinstufung oder Beförderung wegen besonderer Verdienste
Den Anträgen auf Rangeinstufung oder Beförderung wegen besonderer Verdienste soll eine Bestätigung des Hervorragens des betreffenden Kandidaten beigefügt sein, unterzeichnet von mindestens drei (3) Vorstandsmitgliedern der Schützenbruderschaft, Schützengilde bzw. Bürger- oder Schützengarde, wobei die betreffenden Verdienste aufgeführt werden.
Art.33 Anmerkungen zu den Beförderungen
Im Zusammenhang mit der Beförderung von Offizier, Komtur / Kommandeur oder Grossoffizier soll der Kandidat im festgestellten Zeitraum jährlich eine Tat vollbracht haben, die sein Eintreten für den “Nobelen Orden vom Papagay” oder die Schützenbruderschaft oder das Schützen-/ Gardewesen unter Beweis stellt.
Diese Tat oder Taten soll /sollen dem Beförderungsantrag als Bestätigung des Antragstellers beigefügt sein (Vgl.Art. 32).
Art.34 Investiturskapitel des Ordens
Jedes Jahr im November hält der Orden ein feierliches Investiturskapitel ab. Dieses Kapitel findet gewöhnlich in Antwerpen/Belgien statt.
Art.35
Nur auf diesem Kapitel kann eine Aufnahme oder Beförderung erfolgen.
Art.36
Nicht abgeholte Ehrenzeichen können nur beim nächsten Investiturskapitel den Kandidaten überreicht werden.
Weitere Informationen
Kanzlei : Meir 7 b.36 – B-2000 Antwerpen - Belgien
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